Mit dem Programm „Chance betriebliche Ausbildung“ will das Land Niedersachsen die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit Bewerberinnen und Bewerbern mit schlechten Startchancen fördern. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs in den niedersächsischen Unternehmen geleistet werden. Die Laufzeit des Programms ist auf die kommenden beiden Ausbildungsjahre (spätester Ausbildungsbeginn 1. März 2013) beschränkt.
Gefördert wird die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) mit Bewerberinnen und Bewerbern mit schlechten Startchancen. Die Besetzung der betrieblichen Ausbildungsplätze wird durch eine Zuwendung von höchstens 3.000 Euro zu den Ausbildungskosten im ersten Jahr der betrieblichen Ausbildung gefördert.
Die Förderung kann für betriebliche Ausbildungsplätze beantragt werden, die mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden sollen, die
· die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben,
· einen Förderschulabschluss haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Förderschule besuchen,
· als höchsten Schulabschluss einen schlechten Hauptschulabschluss erworben haben oder
· zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Hauptschule, einen Hauptschulzweig an einer Kooperativen Gesamtschule oder den 9. Schuljahrgang an einer Integrierten Gesamtschule oder Oberschule besuchen und bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt.
Ferner können zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze gefördert werden, die mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die
· als höchsten Schulabschluss einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben haben oder
· zum Zeitpunkt der Antragstellung die Realschule, den Realschulzweig einer Kooperativen Gesamtschule oder den 10. Schuljahrgang an einer Integrierten Gesamtschule oder Oberschule besuchen und bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.
Förderanträge stellen Sie bei der NBank. Dazu ist ausschließlich das von der NBank bereit gestellte Antragsformular zu nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Das Antragsformular muss vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages bei der NBank eingereicht werden. Erst nach schriftlicher Genehmigung durch die NBank kann der Ausbildungsvertrag förderunschädlich geschlossen werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Förderberatung der NBank unter der Telefonnummer 0511 30031-333 oder per E-Mail: info@nbank.de.
Weitere Informationen zum Start von „Chance betriebliche Ausbildung“ finden Sie im Download.