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RECHT UND STEUERN

Vereinfachung des Vergaberechts im Rahmen des Konjunkturpakets II

Angesichts der Konjunkturkrise vereinfachte Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer das Vergaberecht und folgte damit der Empfehlung der Bundesregierung.

Der von der Bundesregierung durch das zweite Konjunkturprogramm eröffnete Spielraum für beschleunigte Verfahren bei öffentlichen Ausschreibungen wurde vollständig ausgenutzt. Die Landesregierung hat dazu kurzfristig die Wertgrenzen bei der Vergabe von Bauleistungen und von Liefer- bzw. Dienstleistungen angehoben; dies hebt auch die Stimmung in der Baubranche. Staatliche Investitionen können schneller erfolgen und die im Rahmen des Konjunkturpaktes II vorgesehenen zusätzlichen Mittel zum Ausbau der Infrastruktur können zügig eingesetzt werden. Die Unternehmen und mit ihnen der gesamte Wirtschaftsstandort Niedersachsen sollen hiervon profitieren.

Die wesentlichen Eckpunkte des vereinfachten Vergaberechts sind:

  • Bauleistungen:
    freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro),
    beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen:
    freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro (bisher 15.000 Euro),
    beschränkte Ausschreibungen bis zu 100.000 Euro (bisher 25.000 Euro).

Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein entsprechend durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers,
  • Ort der Auftragsausführung,
  • Auftragsgegenstand,
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers,
  • Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer).

Die Wahl des Veröffentlichungsweges ist abhängig vom Einzelfall und hat auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z. B. regionale/überregionale Tageszeitung, Fachzeitschriften) zu erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Umsetzung des Konjunkturprogramms II in Niedersachsen - Förderschwerpunkte

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

DOKUMENT-NR. 30804

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