Angesichts der Konjunkturkrise vereinfachte Niedersachsen als
eines der ersten Bundesländer das Vergaberecht und folgte damit der
Empfehlung der Bundesregierung.
Der von der Bundesregierung durch das zweite Konjunkturprogramm
eröffnete Spielraum für beschleunigte Verfahren bei öffentlichen
Ausschreibungen wurde vollständig ausgenutzt. Die Landesregierung
hat dazu kurzfristig die Wertgrenzen bei der Vergabe von
Bauleistungen und von Liefer- bzw. Dienstleistungen angehoben; dies
hebt auch die Stimmung in der Baubranche. Staatliche Investitionen
können schneller erfolgen und die im Rahmen des Konjunkturpaktes II
vorgesehenen zusätzlichen Mittel zum Ausbau der Infrastruktur
können zügig eingesetzt werden. Die Unternehmen und mit ihnen der
gesamte Wirtschaftsstandort Niedersachsen sollen hiervon
profitieren.
Die wesentlichen Eckpunkte des vereinfachten Vergaberechts
sind:
- Bauleistungen:
freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000
Euro),
beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro (bisher 200.000
Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen:
freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro (bisher 15.000
Euro),
beschränkte Ausschreibungen bis zu 100.000 Euro (bisher 25.000
Euro).
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.
B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung
ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein
entsprechend durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber
folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz
unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige
Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR
überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers,
- Ort der Auftragsausführung,
- Auftragsgegenstand,
- Name und Anschrift des Auftragnehmers,
- Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer).
Die Wahl des Veröffentlichungsweges ist abhängig vom Einzelfall
und hat auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten
Veröffentlichungsorganen (z. B. regionale/überregionale
Tageszeitung, Fachzeitschriften) zu erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden
Links:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
Umsetzung des Konjunkturprogramms II in Niedersachsen -
Förderschwerpunkte
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie