Unternehmensgründer, die mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten, benötigen dazu eine behördliche Erlaubnis. Dazu muss der Unternehmensgründer gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfungstermine der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim für 2013 sind (jeweils schriftlicher Teil):
13. März
3. Juni
11. September
11. Dezember
Für die anschließende mündliche Prüfung sind vorgesehen:
20. März
6. Juni
18. September
18. Dezember
Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert.
Anmeldungen bitte direkt an Frau Fricke (Kontaktdaten und Anmeldeformular nebenstehend).
Das
Merkblatt für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden, gibt betriebswirtschaftliche Hinweise und Tipps zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der
Orientierungsrahmen
informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung.